Neben dem Unterhalt existiert als weitere finanzielle Unterstützungspflicht innerhalb der Familie die Verwandtenunterstützungspflicht. Sie kann nur zwischen Verwandten in gerader Linie zum Tragen kommen (z.B. der Kinder gegenüber ihren Eltern). Zu dieser Art von Unterstützung kann man lediglich dann verpflichtet werden, wenn man in überdurchschnittlich guten finanziellen Verhältnissen lebt. Sie kommt deshalb seltener vor als die Unterhaltspflicht. Vor allem Sozialhilfebehörden versuchen jedoch, Verwandte von Bedürftigen in die Pflicht zu nehmen, um die staatliche Fürsorge zu entlasten.
Unsere Spezialistinnen und Spezialisten können Sie darüber aufklären, ob es sinnvoll ist, Anspruch auf Verwandtenunterstützung anzumelden, oder ob man Sie selber zu finanziellen Leistungen gegenüber Verwandten verpflichten kann.