Das Kindesrecht regelt die rechtlichen Bindungen zwischen Eltern und Kindern (elterliche Sorge, Betreuung, Unterhalt, Kindesvermögen).
Bei Trennung und Scheidung der Eltern steht das Wohl der Kinder an entscheidender Stelle, ihr Schutz muss garantiert sein. Dafür sorgen spezielle gesetzliche Regeln.
Ist das Wohl der Kinder gefährdet, können von den Gerichten oder den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Kindesschutzmassnahmen verfügt werden. Diese reichen von Ermahnungen der Eltern bis zur Anordnung von Beistandschaften oder sogar Fremdplatzierungen.
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