Um Sie kompetent beraten zu können, sind fundierte Kenntnisse in den familienrechtlichen Kerngebieten wie dem Scheidungs- und dem Kindsrecht allein nicht immer ausreichend. In der Beratungstätigkeit spielen weitere Rechtsgebiete wie etwa das Sozialversicherungsrecht, das Steuerrecht, das Sachenrecht, das Vertragsrecht oder auch das Erbrecht eine nicht unerhebliche Rolle.
Die Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Familienrecht sind deshalb verpflichtet, jährlich Weiterbildungen zu besuchen.