Das Konkubinat ist eine Lebensgemeinschaft, die nicht durch Gesetze geregelt ist. Wer Rechte und Pflichten zwischen den Lebenspartnern ordnen will, muss das mit dem Abschluss einzelner Verträge tun.
Eine umfassende Regelung, wie sie im Eherecht und im Recht der eingetragenen Partnerschaft vorgegeben ist, kann damit aber nicht erzielt werden.
Unsere Spezialistinnen und Spezialisten beraten Sie gerne detailliert, wie das Konkubinat bestmöglich geregelt wird.