Nicht zu verwechseln mit der Regelung des Getrenntlebens bzw. dem Eheschutzverfahren ist die Ehetrennung oder gerichtliche Trennung.
Anders als im Eheschutzverfahren wird in diesem Verfahren nicht nur über die Unterhaltsbeiträge entschieden, sondern auch die güterrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt. Darin gleicht die Ehetrennung der Scheidung. Die Ehegatten bleiben aber verheiratet und behalten z.B. ihre gegenseitigen erbrechtlichen Ansprüche.
Die Ehetrennung kommt im Rechtsalltag heute eher selten vor. Sie kann aber aus sozialversicherungsrechtlichen Überlegungen (Altersehen) oder aus religiösen Gründen im Einzelfall die angemessene Lösung sein.
Ihre Fachanwältin oder Ihr Fachanwalt zeigt Ihnen die Unterschiede von Scheidung und gerichtlicher Trennung im Detail auf und hilft Ihnen bei der Wahl der für Sie richtigen Lösung.