Sollen familiäre Verhältnisse rechtlich verbindlich geregelt werden, ist oft der Gang zum Gericht oder zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nicht zu vermeiden. In solchen Fällen sind fundierte Kenntnisse über die Verfahrensabläufe von Vorteil, zum Teil auch unabdingbar.
In familienrechtlichen Verfahren sind in der Regel die Gerichte oder Behörden am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort einer der Parteien bzw. des Kindes zuständig. Das für Sie zuständige Gericht oder die in Ihrem Fall zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) finden Sie hier.
Insbesondere in Trennungs- und Scheidungssituationen ist es aber auch üblich, aussergerichtlich über eine Lösung zu verhandeln. Eine aussergerichtlich erzielte Einigung in familienrechtlichen Verfahren hilft, gerichtliche oder behördliche Verfahren auf ein Minimum zu reduzieren, zum Teil sogar, solche Verfahren ganz zu vermeiden. Dadurch spart man Zeit und Kosten, aber auch die mit solchen Verfahren immer verbundende nervliche Belastung.
Ihre Fachanwältin oder Ihr Fachanwalt vertritt Sie sowohl gerichtlich als auch aussergerichtlich und berät Sie bei der Wahl des sinnvollsten Vorgehens.